LicenseAgreement
iplus-framework: Eine von gipSoft entwickelte Software, die sowohl ein framework, eine Klassenbibliothek, Entwicklungsumgebung und Laufzeitumgebung zugleich ist.
iplus-MES: Eine von gipSoft entwickelte Software auf Basis des iplus-frameworks zur Steuerung industrieller Fertigungen.
Software, iplus: iplus-framework und iplus-MES wird nachfolgend Software oder abgekürzt iplus genannt und sind als unterschiedliche Produkte zu betrachten.
Entwickler: Eine Person, welche iplus-framework zum Entwickeln neuer Anwendungen und Lösungen verwendet, die in der Laufzeitumgebung ausgeführt werden.
Third-Party-Software: Softwarekomponenten und Anwendungen, die von den Entwicklern auf Basis des iplus-frameworks entwickelt und dann kommerziell oder nicht kommerziell verbreitet werden.
Produktivbetrieb: Wenn Anwendungen für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Der Zustand eines Produktivbetriebs tritt dann ein, wenn sich die Software erstmalig mit einer Datenbank verbunden hat die Daten für einen kommerziellen Zweck verwaltet. In einem OEM-Szenario, wo die Software als eigenständige oder Embedded Lösung vorliegt, tritt der Produktivbetrieb dann ein, wenn der Hersteller sein Gesamtprodukt ausliefert.
Testbetrieb, private Nutzung: Wenn Anwendungen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden oder zum Testen dienen.
Anwender: Eine natürliche Person welche sowohl die iplus-framework Laufzeitumgebung und die erstellten Anwendungen und Third-Party-Software im Produktivbetrieb nutzt. Entwickler sind keine Anwender, sofern sie die Software nur im Testbetrieb nutzen.
Endkunde oder Lizenzerwerber: Eine juristische Person, die entweder der Anwender selbst ist oder die Anwender innerhalb einer Firma vertritt oder ein OEM ist.
Integrator: ISVs (Independent Software Vendors) oder VARs (Value Added Resellers) oder Systemintegratoren, welche die Software beim Anwender als Dienstleistung bereitstellen und ggf. auch die Systembetreuung und Systempflege übernehmen. Integratoren sind keine Anwender, sofern sie die Software nur im Testbetrieb nutzen.
Kundenspezifische Lösung: Alle Dateien, Konfigurationen und Programmcode, das im Zusammenhang mit dem iplus-framework für den Anwender erstellt worden ist.
Anwendungssitzung: Die Betriebssystem Sitzung, wenn sich ein Benutzer angemeldet hat. Die Ausführung der iplus-Framework-Runtime als Betriebssystemdienst.
Die iplus Community Edition ist unter der GPL-V3-Lizenz lizenziert. Die Community Edition ist die Software als source-code oder die kompilierte Software für den Testbetrieb. Siehe https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.en.html . Siehe auch die https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.en.html.
Beides ist nach GPL-V3 geregelt. Siehe https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.en.html
Die iplus Commercial Edition ist unter der iplus Commercial Edition Lizenz v1.0 lizenziert, wie folgt definiert:
Die Commercial Edition ist die kompilierte Software für den Produktivbetrieb.
a) gipSoft räumt dem Erwerber ein zeitlich und räumlich unbefristetes Nutzungsrecht der Software ein.
b) Diese Software und die zugehörigen Dateien dürfen nur mit dem rechtmäßigen Erwerb der kommerziellen Edition entsprechend der unter 2.3.2 beschriebenen Gebührenordnung verwendet werden. Solange die Software im Testbetrieb arbeitet und keine Lizenz erworben ist werden dem Anwender die Rechte aus der Community Edition eingeräumt. Sobald der Produktivbetrieb einmalig eingetreten ist der Erwerb der Commercial Edition innerhalb von 30 Tagen verpflichtend. Eine Software, die sich einmal im Produktivbetrieb befunden hat, kann nicht mehr in den Testbetrieb zurückgestuft werden. Es ist ihr aber erlaubt sich mit weiteren Datenbanken, die sich im Produktiv- oder auch Testbetrieb befinden zu verbinden. Die Anzahl der erforderlichen Lizenzen richtet sich nach der maximalen Anzahl gleichzeitiger Anwendungssitzungen unabhängig von der Anzahl gleichzeitig verbundener Datenbanken im Produktivbetrieb. Dieser Maximalwert kann jederzeit mittels der Software angezeigt werden. Es ist nicht gestattet, sich mit der Software zu einer sich im Produktivbetrieb befindenden Datenbank zu verbinden, wenn die Software entsprechend der Community Edition lizensiert ist. Entwickler sind in diesem Fall Anwender.
c) Third-Party-Software (Softwarekomponenten von Drittherstellern, die von der iplus-framework Laufzeitumgebung ausgeführt werden) darf nur dann mit der Software verwendet werden, sofern die Lizenz der Third-Party-Software mit den Bedingungen der iplus Commercial Edition Lizenz kompatibel ist.
d) Es ist verboten, Kopien der Software oder geänderte Kopien der Software zu veröffentlichen, zu verteilen, unter zu lizenzieren oder zu verkaufen.
e) Die Software ist nur in Verbindung mit einer Datenbanksoftware funktionsfähig, die nicht in dieser Lizenzierung mit inbegriffen ist und der Lizenzerweber getrennt beim entsprechenden Hersteller erwerben muss. Für die Sicherung der Datenbank ist der Lizenzerweber selbst verantwortlich. Eine mehrfache Widerherstellung der Datenbank zur gleichzeitigen Verwendung ist erlaubt, sofern es nicht gegen die Lizenzbestimmungen des Datenbankherstellers und nicht gegen die Lizenzbestimmungen aller auf der Datenbank aktivierten Softwarekomponenten von Drittanbietern verstößt (Third-Party-Software).
f) Der oben genannte Copyright-Vermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH DER KONKLUDENTEN GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERBINDLICHKEITEN VERANTWORTLICH, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE AUS DER SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG ODER ANDEREN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUS DIESER ENTSTEHEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER STEHEN. DER AUSSCHLUSS HAT AUCH DANN GÜLTIGKEIT, WENN GIPSOFT VON DER MÖGLICHKEIT DER SCHÄDEN GEWUSST HAT ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN.
a) iplus-framework und iplus-MES sind unterschiedliche Produkte und werden getrennt voneinander lizensiert. Für die kompilierte Form der Software wird eine Gebühr erhoben.
b) Es wird eine einmalige Gebühr, entsprechend der Gesamtzahl an benötigter Anwendungssitzungen die zeitgleich ausgeführt werden können, erhoben. In der von gipSoft ausgestellten Rechnung wird diese Anzahl ausgewiesen, mit einem digitalen Badge verknüpft und dient als Nachweis für den Lizenzerweber für die rechtmäßige Nutzung. Jede weitere Erhöhung der Anzahl der maximalen gleichzeitigen Anwendungssitzungen ist kostenpflichtig und muss vom Lizenzerwerber angemeldet werden. Eine Rückerstattung bei reduzierter Nutzung von Anwendungssitzungen ist nicht möglich.
c) Die Abrechnung kann auch über den Integrator erfolgen jedoch muss die Anschrift des Lizenzerwerbers angegeben werden.
d) Für den Erwerb von Third-Party-Software-Lizenzen ist gipSoft nicht zuständig, und muss vom Lizenzerwerber entsprechend den kommerziellen Bedingungen des Third-Party-Herstellers erwerben.
a) Der Lizenznehmer ist verpflichtet die Software nicht auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstößt
b) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel an der Software in für den Lizenzgeber möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Lizenzgebers zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Lizenzgeber weiterleiten.
c) Der Lizenznehmer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Dies betrifft auch die Rechte für den Zugriff auf die Datenbankdatei.
d) Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch regelmäßige Aktualisierungen des Betriebssystems, geeigneten Schutz vor Schadsoftware, regelmäßige Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
e) Der Lizenznehmer ist verantwortlich, die Software auf dem aktuellen Stand einzusetzen und die vom Lizenzgeber bereitgestellten Updates oder Patches einzuspielen, es sei denn, dies wäre für Lizenznehmer nicht zumutbar (z.B. weil die neueste Softwareversion fehlerhaft ist).
f) Der Lizenznehmer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
Unter dieser Lizenz verfügen Sie nicht über Rechte zur Verwendung früherer Versionen der Software, und gipSoft ist nicht verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zur Verfügung zu stellen.
gipSoft stellt für die beschriebene Software Support per E-Mail, unter der Adresse info@iplus-framework.com, zur Verfügung. Der Support kann ggf. kostenpflichtig sein.
Es gelten die Gesetze des Landes, in dem Sie die Software gekauft haben.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
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